Mountainbike Teilnahmebedingungen
Bavarska kućica d.o.o.
Ivana Gundulića 6 A
52210 Rovinj
Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer erkennen mit Anmeldung zu einer Mountainbike/E-Bike-Tour von Otmar Walter die jeweiligen Regeln und folgende Teilnahmehinweise als Teilnahmebedingungen verbindlich an.
Teilnahmehinweise für geführte Mountainbike Touren:
Mit der Anmeldung und/oder Teilnahme an einer geführten Mountainbike-Tour erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen und zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist:
1. Absage oder Abbruch von Touren:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder Durchführung einer ausgeschriebenen Tour. Der Tourenbegleiter ist jederzeit – auch kurzfristig – berechtigt, die Tour ohne Angabe von Gründen abzusagen oder abzubrechen sowie Teilnehmer von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.
2. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Der Tourenbegleiter ist berechtigt, die Teilnahme an einer Tour von der Erfüllung besonderer Bedingungen (wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter fahrtechnischer Fähigkeiten) abhängig zu machen. Hierauf wird im Einzelnen in der Ausschreibung zu einer Tour hingewiesen. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einer Tour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, ein technisch einwandfreies Mountainbike sowie eine ausreichende Pannenausrüstung (u. a. Ersatzschlauch, Flickzeug, Luftpumpe, Werkzeug, etc.). Es ist nicht Aufgabe oder Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Kann die Tour aufgrund einer Panne nicht zu Ende gefahren werden, so ist ein eventuell erforderlicher Rücktransport auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
(3) Alle Teilnehmer haben für eine ausreichende Schutz- und Sicherheitsausrüstung zu sorgen.
Hierzu gehören insbesondere ein Schutzhelm (Pflicht!), eine den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung und ggfs. angemessene Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe, ggf. Protektoren). Alle Teilnehmer haben selbst für eine ausreichende Verpflegung und Getränke zu sorgen.
(4) Während der Tour herrscht Alkoholverbot!
3. Aufgaben des Guides:
(1) Sofern nichts anderes angegeben ist, besteht die Aufgabe des Guides ausschließlich darin, den Teilnehmern den Weg zu zeigen sowie die Orientierung abseits von öffentlichen Straßen und Wegen zu erleichtern. Die Teilnehmer sind sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass der Tour Verlauf und die Tourdauer, z. B. aufgrund von Witterungs- und Wegebedingungen, jederzeit – auch im Verlauf einer Tour – Änderungen unterliegen können und sich insbesondere auch der Zeitpunkt der Rückkehr nach vorne oder nach hinten verschieben kann.
(2) Es ist nicht Verpflichtung des Guides, die konditionellen oder fahrtechnischen Fähigkeiten der Teilnehmer zu beurteilen oder ihnen hierzu Ratschläge zu erteilen.
4. Gefahrtragung:
(1) Dem Teilnehmer einer Tour ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist.
(2) Die Teilnahme an einer Tour erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Touren führen sowohl über öffentliche Straßen und Wege als auch über befestigte und unbefestigte Wege und Pfade. Angaben über den geplanten Wegverlauf, die Länge und Dauer sowie den konditionellen und/oder fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour sind unverbindlich und dienen ausschließlich dazu, den Teilnehmern einen groben Eindruck von den sie erwartenden Anforderungen zu geben. Angaben zum fahrtechnischen Schwierigkeitsgrad einer Tour beziehen sich auf die sog. Singletrailskala, die unter www.singletrail-skala.de nachzulesen ist. Die Teilnehmer müssen selbst und in eigener Verantwortung beurteilen und entscheiden, ob sie diesen Anforderungen entsprechen. Fehleinschätzungen in diesem Zusammenhang liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.
5. Verhalten der Teilnehmer:
(1) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden. Hierzu gehören insbesondere ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine den Weg- und Sichtverhältnissen sowie dem persönlichen Können angepasste Geschwindigkeit und Fahrweise.
(2) Alle Teilnehmer haben ihre – vor allem konditionellen und fahrtechnischen – Fähigkeiten selbst einzuschätzen und ihre Fahrweise daran auszurichten. Die Teilnehmer müssen insbesondere selbst beurteilen, ob sie einen Wegabschnitt sicher und ohne sich oder andere zu gefährden mit dem Mountainbike fahren können; im Zweifelsfall ist ein Wegabschnitt vorher zu besichtigen und/oder das Mountainbike zu schieben oder zu tragen.
(3) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung in eigener Verantwortung einzuhalten. Darüber hinaus sind die Trail Rules einzuhalten.
(4) Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Mountainbiketouren mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem Verhalten Dritter ergeben.
Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. Der Tourenbegleiter, ist nicht verpflichtet, für eine Absicherung der Strecke zu sorgen oder auf Gefahren hinzuweisen.
6. Verhaltens-Regeln in der Natur
Wir fahren immer mit Helm!
Das Tempo der Tour bestimmt immer der schwächste Teilnehmer. An dessen Kondition und Fahrkönnen richtet der Guide die Gruppe aus.
Wir hinterlassen keine Abfälle!
Wir vermeiden Blockierbremsungen im Wald zum Schutz der Wege, außer in unvermeidlichen Notfällen!
An Engstellen lassen wir Wanderern den Vorrang und steigen ab!
Wir respektieren die Schutz- und Ruhezonen des Wildes!
Die Ruhe im Wald dient der Erholung – auch der des Bikers!
Wir fahren immer mit angepasster Geschwindigkeit!
Wir verhalten uns natur- und sozialverträglich auf allen Wegen und besonders im Bereich des Waldes!
Alle Teilnehmer unserer Touren verpflichten sich mit der Entrichtung des Kostenbeitrages zur strikten Einhaltung dieser Regeln.
Bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Regeln behält sich der Tourenbegleiter das Recht vor, den betreffenden Teilnehmer unmittelbar und sofort von der jeweiligen Tour auszuschließen!
Der Guide beurteilt vor der Tour den technischen Sicherheitszustand der Bikes aller Tour-Teilnehmer. Hierbei werden die von Teilnehmern mitgebrachten Bikes sehr umfangreich überprüft. Sollten Bikes im Bereich der Lenkung, Bremsen und/oder Bereifung erhebliche Mängel aufweisen, behalten wir uns als Veranstalter vor, den betreffenden Teilnehmer sofort von der Tour auszuschließen.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Gefahren (besondere Sturzgefahr!) beim Mountainbiking, insbesondere im Gelände, hingewiesen.
Die Teilnahme an den Touren erfolgt ausnahmslos selbstverantwortlich, jegliche Haftung seitens des Guides, ist ausgeschlossen!
7. Haftung
(1) An den angebotenen Bike-Touren beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer verzichtet auf deliktische und sonstigen Ansprüchen gegenüber Veranstalter oder deren beauftragten Personen (Tourenbegleiter). Hiervon unberührt sind Schadensersatzansprüche gegen Dritte (z.B. andere Tourteilnehmer) nach den allgemeinen Haftungsregelungen des Gesetzgebers oder Ansprüche, die sich aus grober Fahrlässigkeit ergeben.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingung ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Hiermit bestätige ich die Teilnahmebedingungen gelesen verstanden zu haben und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden zu sein.